11.06.2022, 21:57
Liebe Forumsteilnehmer,
ein DN wäre ab 01.06. in Pension gewesen, daher Beendigung des DV per 31.05., leider ist er aber fünf Tage vor Ende des DV verstorben. Die Abrechnung UND Auszahlung war aber aus organisatorischen Gründen zum Zeitpunkt des Todes schon durchgeführt. Die Abmeldung muss ja auf alle Fälle mit dem Todestag erstellt werden. Spricht etwas dagegen, die Abrechnung für das volle Monat zu belassen (Wunsch des Dienstgebers)? Bei der Abrechnung wurde auch ein offener Urlaub ausbezahlt, d. h. die Verlängerung der Pflichtversicherung erstreckt sich noch bis in den Juli. Ist das ein Problem für die Verlassenschaft?
ein DN wäre ab 01.06. in Pension gewesen, daher Beendigung des DV per 31.05., leider ist er aber fünf Tage vor Ende des DV verstorben. Die Abrechnung UND Auszahlung war aber aus organisatorischen Gründen zum Zeitpunkt des Todes schon durchgeführt. Die Abmeldung muss ja auf alle Fälle mit dem Todestag erstellt werden. Spricht etwas dagegen, die Abrechnung für das volle Monat zu belassen (Wunsch des Dienstgebers)? Bei der Abrechnung wurde auch ein offener Urlaub ausbezahlt, d. h. die Verlängerung der Pflichtversicherung erstreckt sich noch bis in den Juli. Ist das ein Problem für die Verlassenschaft?