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Auflösung geblockte Altersteilzeit (Freizeitphase)
#1
Hallo.
Ich hätte bitte eine Frage zur geblockten Altersteilzeit.
Eine Dienstnehmerin befindet sich momentan in der Freizeitphase. 
Diese Freizeitphase geht noch bis Ende nächstes Jahr. 
Jetzt möchte die DN die Altersteilzeit während der Freizeitphase aufkündigen. Grund: Sie möchte ins Ausland arbeiten gehen.

Würde das überhaupt gehen und wenn ja was wären hier den die Konsequenzen für den DN und DG?

Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.
GLG, Sandra
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#2
Es kann sein, dass für die nicht konsumierten Zeitguthaben ein 50 %iger Zuschlag zusteht ("kann sein" = es kommt da sehr darauf an, was der Kollektivvertrag hierzu zu sagen hat).

Das Altersteilzeitgeld sollte normalerweise vom AMS in Anbetracht des einseitigen Auflösungswunsches der Arbeitnehmerin nicht zurückgefordert werden. Daher sollte man mit einvernehmlichen Auflösungen eher vorsichtig sein oder diese nur in Absprache mit dem AMS tätigen.

Die Zeitguthaben, die ausbezahlt werden, müssen sich dann auch in den Sonderzahlungen (nach der OGH-Judikatur) widerspiegeln.

Ansonsten habe ich alle möglichen Konsequenzen in meiner Nachschlage- und Trainingsunterlage "Altersteilzeit aus Sicht der Personalverrechnung beschrieben" (vor allem auch das abgabenrechtliche Prozedere).
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#3
Vielen lieben Dank Hr. Kurzböck!
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