20.05.2021, 11:53
Hallo,
kurz zur Bestätigung bitte ob ich das noch richtig im Kopf habe:
Wenn der DN im Ang-KV Handel überzahlt ist dann muss ich bei einem BJ-Sprung keine Erhöhung vornehmen (Aufsaugklausel zulässig)? Richtig?
Ich finde im KV nichts (außer wenn per 1.1. des Jahres zufällig der BJ-Sprung ist, dann muss man lt. WKO Richtlinien erhöhen).
Danke für die Bestätigung,
LG
Robert
kurz zur Bestätigung bitte ob ich das noch richtig im Kopf habe:
Wenn der DN im Ang-KV Handel überzahlt ist dann muss ich bei einem BJ-Sprung keine Erhöhung vornehmen (Aufsaugklausel zulässig)? Richtig?
Ich finde im KV nichts (außer wenn per 1.1. des Jahres zufällig der BJ-Sprung ist, dann muss man lt. WKO Richtlinien erhöhen).
Danke für die Bestätigung,
LG
Robert