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Sachbezug Nutzung mehrere Fahrzeug vom DG und Ersatz Kosten (KM) von DG
#1
Hallo! Bespiel DN nutzt 2 PKW vom DG für Privatfahrten mit je  mehr als 6.000 km pro Jahr privat bzw. gibt es kein Fahrtenbuch. Muss ich dann pro Fahrzeug einen Sachbezug rechnen?

Im Par. 4 der Sachbezugswerteverordnung Abs 6a) steht:  Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge zu benützen, ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend. Ist unter diesen Fahrzeugen ein Fahrzeug mit einem Sachbezug von 2% (Abs. 1 Z 1), ist ein Sachbezug von maximal 960 Euro anzusetzen. In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug von maximal 720 Euro anzusetzen.

Dies ist nur der Fall, wenn es noch mehr Fahrzeuge gibt und diese von unterschiedlichen DN genutzt werden oder? D.h. keines von diesen Fahrzeugen steht fix einen DN für Privatfahrten zur Verfügung.  Für wesentliche Gesellschafter-GF gilt dies ebenfalls. Nutzen diese fix 2 oder 3 Fahrzeuge, müssen sie für jedes Fahrzeug den vollen Sachbezug zahlen, wenn sie kein Fahrtenbuch mitführen.

Zweites Bespiel: DN nutzt privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten. DG zahlt nicht KM Geld, sondern die vollen Betriebskosten (Versicherung, Rep. Treibstoff). D.h. hier muss es wieder ein Fahrtenbuch über die betrieblichen KM Geld und die bezahlten Kosten über dem amtlichen KM Geld gehören als Sachbezug in der LV versteuert. Danke. MfG
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#2
zu Frage 1:

Darf ein/e Arbeitnehmer/in exklusiv mehrere Fahrzeuge des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin auch privat nutzen, so ist in Ihrem Fall pro KFZ ein Sachbezug zu ermitteln.

Die von Ihnen zitierte Regelung betrifft die "Fahrzeugpool-Regelung". Dieses setzt aber auch voraus, dass hier mehrere Dienstnehmer/innen an diesem Pool beteiligt sind.


zu Frage 2:

Der Teil der Vergütungen, der die amtlichen KM-Gelder überschreitet, muss jedenfalls in der LV als pflichtig erfasst werden.

Auch der Teil der abgabenfrei ist, muss auf dem Lohnkonto dargestellt werden.

Ich hege ja die Befürchtung, dass am Ende die gesamte Zahlung abgabenpflichtig ist, weil ja keine Einzelabrechnung durchgeführt wird, sondern es werden die Kosten sehr pauschal (wenn auch nach tatsächlichem Aufwand, aber nicht nach tatsächlicher Reise) vergütet.

Auf dem Lohnkonto müsste also somit schon der beschriebene Kostenersatz erfasst werden.
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#3
DANKE!!!
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