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KV Tischler Wegzeiten
#1
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Punkt Wegzeiten im KV Tischler/Arbeiter:

§ 12 Wegzeiten
1. Der/die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Bezahlung der Wegzeit vom ständigen Arbeitsplatz zur Arbeitsstelle vor und nach Schluss der Arbeitszeit nach dem einfachen Stundenlohn, wenn die Arbeitsstelle vom ständigen Arbeitsplatz mehr als 2,5 km Wegstrecke entfernt ist.
2. Die Wegzeit kann durch Bezahlung der Fahrtspesen oder durch Beistellung einer Fahrgelegenheit entsprechend herabgemindert werden.

Ist damit eine zusätzliche Vergütung für die Wegzeit gemeint oder können dadurch Anfahrtszeiten vor und nach der gewöhnlichen Arbeitszeit mit dem normalen Stundenlohn anstelle der Überstundenvergütung abgegolten werden?

Liebe Grüße
Verena
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#2
Das IST die kollektivvertragliche Regelung betreffend Wegzeitvergütung.
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