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VwGH bestätigt: Freie Dienstverhältnisse unterliegen USt-Pflicht
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VwGH bestätigt: Freie Dienstverhältnisse unterliegen USt-Pflicht

VwGH vom 23.11.2023, Ra 2022/13/0102

So entschied der VwGH:

Umsatzsteuerrechtlich liegt bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vor.
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