14.02.2020, 11:12
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ich habe nicht sehr oft mit Exekutionen zu tun, deshalb diese Frage:
Wir haben Ende Dezember eine Gehaltsexekution der SVA für einen Mitarbeiter erhalten.
Diese wurde Anfang Februar ruhend gestellt, da der Mitarbeiter mit der SVA eine Ratenvereinbarung getroffen hat.
Nun haben wir diese Woche eine weitere Gehaltsexekution vom Jugendamt erhalten (Unterhaltszahlungen).
Überholt diese Unterhalts-Exekution die erste Exekution in ihrem Rang? Oder bleibt die Reihenfolge unverändert?
Dh: Für den Fall, dass die SVA-Exekution wieder aufgenommen wird, welche Exekution muss dann vorrangig bedient werden?
Ich bilde mir ein, gelernt zu haben, dass Unterhalts-Exekutionen immer vorrangig bedient werden müssen...
Danke und lG, Manuela
ich habe nicht sehr oft mit Exekutionen zu tun, deshalb diese Frage:
Wir haben Ende Dezember eine Gehaltsexekution der SVA für einen Mitarbeiter erhalten.
Diese wurde Anfang Februar ruhend gestellt, da der Mitarbeiter mit der SVA eine Ratenvereinbarung getroffen hat.
Nun haben wir diese Woche eine weitere Gehaltsexekution vom Jugendamt erhalten (Unterhaltszahlungen).
Überholt diese Unterhalts-Exekution die erste Exekution in ihrem Rang? Oder bleibt die Reihenfolge unverändert?
Dh: Für den Fall, dass die SVA-Exekution wieder aufgenommen wird, welche Exekution muss dann vorrangig bedient werden?
Ich bilde mir ein, gelernt zu haben, dass Unterhalts-Exekutionen immer vorrangig bedient werden müssen...
Danke und lG, Manuela