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Vertriebsmitarbeiter mit deutschen Arbeitgeber
#1
Lieber Herr Kurzböck,

deutsches Unternehmen ohne Sitz in Österreich plant einen österreichischen Staatsbürger als Außendienstmitarbeiter für den österreichischen Markt anzustellen.

Wie muss der Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung abgewickelt werden? Welches Finanzamt ist hier zuständig? 

Bitte um Hilfe.

mfg
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#2
Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf einen Post von mir aus der letzten Woche lenken:

Kurzböck-Support im BÖB-Forum geht bis Ende Februar 2021 in die Pause (boeb.at)
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#3
Zuständig ist das Finanzamt Österreich

Besteht im Inland keine Betriebsstätte (§ 81) des Arbeitgebers kann für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25) die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben werden. Wenn die Abfuhr der Lohnsteuer erfolgt, sind die Einkünfte wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte zu behandeln und der Arbeitgeber hat die Pflichten gemäß § 76 bis § 79, § 84 und § 87 wahrzunehmen;
Wird die Lohnsteuer nicht freiwillig einbehalten und abgeführt, hat der Arbeitgeber für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich haben, dem Finanzamt eine Lohnbescheinigung gemäß § 84a (L 17) zu übermitteln.

Siehe dazu § 47 EStG idF ab 1.1.2021: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/...a1c799ceeb

Siehe auch die LStR 2002 Rz 927: https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...e38527a667
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#4
Vielen DANK
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