15.04.2019, 09:02
Liebes Forum-Team,
meine Gemeinde (Bundesland Niederösterreich) hat mir die Abgabenerklärung für den Interessentenbeitrag zugesandt (erstmalig!).
Im beiliegenden Informationsblatt wird auf eine Auflistung aller beitragspflichtigen Tätigkeiten verwiesen. In dieser Auflistung scheint weder die Bilanzbuchhaltung, noch die Buchhaltung, noch die Personalverrechnung als beitragspflichtige Tätigkeit auf (auch Steuerberatung wird nicht angeführt, Wirtschaftsprüfung hingegen schon).
Also gehe ich davon aus, dass ich als Bilanzbuchhalterin kein Tourismusinteressent bin und deshalb auch diese Erklärung nicht abgeben muss.
Hat jemand damit bereits Erfahrung gemacht?
Verstehe ich das so richtig?
liebe Grüße, Manuela
meine Gemeinde (Bundesland Niederösterreich) hat mir die Abgabenerklärung für den Interessentenbeitrag zugesandt (erstmalig!).
Im beiliegenden Informationsblatt wird auf eine Auflistung aller beitragspflichtigen Tätigkeiten verwiesen. In dieser Auflistung scheint weder die Bilanzbuchhaltung, noch die Buchhaltung, noch die Personalverrechnung als beitragspflichtige Tätigkeit auf (auch Steuerberatung wird nicht angeführt, Wirtschaftsprüfung hingegen schon).
Also gehe ich davon aus, dass ich als Bilanzbuchhalterin kein Tourismusinteressent bin und deshalb auch diese Erklärung nicht abgeben muss.
Hat jemand damit bereits Erfahrung gemacht?
Verstehe ich das so richtig?
liebe Grüße, Manuela