26.08.2021, 15:00
Liebe Forumteilnehmer,
bitte um Hilfe bei folgenden Fall: Betrieb befindet sich mit einem Teil der DN seit Phase 1 in Kurzarbeit. Die Phase 5 wurde bis 31.12.21 bewilligt.
Ein Lehrling (auch seit Beginn in KUA) ist nun seit 01.06.21 im Angestellten-DV. Wann kann frühestens das DV aufgelöst werden? Der Lehrling soll bis 31.12.21 in KUA bleiben.
Folgender Ansatz:
- Ende Behaltepflicht Lehrling 31.10.21 (KV Handel 5 Monate Behaltepflicht)
- Behaltefplicht nach KUA bis 31.01.22
- Kündigungsmöglichkeit ab 01.02.22 -> Ende DV 31.03.22
Sehe ich das richtig?
Danke für eure Hilfe,
a.s
bitte um Hilfe bei folgenden Fall: Betrieb befindet sich mit einem Teil der DN seit Phase 1 in Kurzarbeit. Die Phase 5 wurde bis 31.12.21 bewilligt.
Ein Lehrling (auch seit Beginn in KUA) ist nun seit 01.06.21 im Angestellten-DV. Wann kann frühestens das DV aufgelöst werden? Der Lehrling soll bis 31.12.21 in KUA bleiben.
Folgender Ansatz:
- Ende Behaltepflicht Lehrling 31.10.21 (KV Handel 5 Monate Behaltepflicht)
- Behaltefplicht nach KUA bis 31.01.22
- Kündigungsmöglichkeit ab 01.02.22 -> Ende DV 31.03.22
Sehe ich das richtig?
Danke für eure Hilfe,
a.s