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Sachbezug freie Mahlzeiten im Betrieb bei GmbH
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck, in § 3 EStG finden sich zu Z 17 Steuerbefreiungen zu freiwilliger Verköstigung von Mitarbeitern im Betrieb. 
Es findet sich in der Sachbezugsverordnung der Ausschluss der Steuerfreiheit für Personen, die im Haushalt des Unternehmers aufgenommen sind.
Weder in den Kommentaren findet sich eine Auslegung, wie das bei GmbHs zu sehen ist. Sind da dann Personen, die im "privaten" Haushalt des Geschäftsführers wohnen ausgenommen? Oder Personen in allen Haushalten von an der GmbH beteiligten oder wesentlich beteiligten Gesellschafter?
Der Unternehmer ist ja rechtlich gesehen die GmbH, die ja keinen Privathaushalt hat.
Bitte um Info dazu.
Danke!
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#2
Streng genommen findet man in der Sachbezugswerteverordnung (§ 1) keine Einschränkung auf Einzelunternehmer*innen oder gar natürliche Personen.

Historisch mag es zwar so gewachsen sein (deshalb auch die Kommentare dazu) und praktisch kommt es in erster Linie auch dort zur Anwendung, aber eine Einschränkung darauf sehe ich rechtlich nicht (man müsste sich das aber eventuell im Rahmen einer Expertise etwas näher ansehen; das, was ich hier sage, ist im Endeffekt eine unverbindliche Einschätzung).

Wenn nun der GmbH-Geschäftsführer über Auftrag der GmbH die Arbeitnehmer*innen in seinen Haushalt aufnimmt und sie dort verpflegt, so sehe ich es persönlich zumindest als nicht ausgeschlossen, dass man von einer Leistung von dritter Seite spricht, der - weil zudem ein verkürzter Zahlungsweg vorliegt - die relevante Sachbezugsbewertung auslösen kann.

Wie gesagt: unverbindliche Einschätzung von außen.
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#3
Danke Herr Kurzböck! Wenn man es weiter spinnt, dann müsste doch die Verpflegung von Mitarbeitern im (vom privaten Haushalt) getrenntem Betrieb, bei dortigem Auskochen durch die Oma, die als Köchin beschäftigt wird, sachbezugsfrei den Mitarbeitern, wenn auch Familienmitgliedern sachbezugsfrei möglich sein. Das würde neue Perspektiven eröffnen in Sachen Verpflegung von Mitarbeitern u.a. Familienmitgliedern. 

Und darüber hinaus, dies trotz sachbezugsfreier Überreichung von Essensbons. Steht ja nirgendwo, dass das nicht parallel den Mitarbeitern zugewendet werden dürfte bei Sachbezugsfreiheit.
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#4
Dazu möchte ich mich hier nicht im Detail äußern.

So etwas müsste man sich im konkreten Einzelfall ansehen, damit man weiß, von wem die Oma in konkret welchem Betrieb angestellt ist usw.
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