08.11.2022, 17:21
Liebes Forum!
Ein österreichisches Unternehmen plant, einen Dienstnehmer aus der Schweiz (Wohnsitz Schweiz, denke auch Staatsbürgerschaft Schweiz) einzustellen.
Dieser DN wird immer nur für einige Tage am Firmensitz in Ö sein, aber auch viel im Homeoffice (Schweiz) arbeiten.
Es stellt sich für mich die Frage, wie viel er vor Ort sein muss (also Ö), um den sozialversicherungsrechtl. Bestimmungen von Ö zu unterliegen - genügen > 25 %??
Wie wäre die steuerliche Vorgehensweise?
Beschränkte Steuerpflicht in Österreich? unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz nehme ich an.
Was wäre, wenn er zumindest einen Wohnsitz (z.B. kleine Dienstwohnung evtl. unter 30m2) in Ö hätte - wäre dann auch eine "normale" steuerliche Behandlung denkbar?
(also ohne Hinzurechnung der € 9000,00) ??
Des weiteren wäre geplant, dass der DN auch für die dt. Tochterfirma tätig wird (ich will noch gar nicht daran denken ..... )
Dann wäre auch zu prüfen, ob Steuerpflicht in DE anfallen würde ??
Welche Vereinbarungen sollten wir mit dem DN treffen (in Bezug auf Wohnsitz, Arbeitsort) um die Abrechnung (für uns) so einfach wie möglich halten zu können?
Vielen lieben Dank für eure Hilfestellungen !
Ein österreichisches Unternehmen plant, einen Dienstnehmer aus der Schweiz (Wohnsitz Schweiz, denke auch Staatsbürgerschaft Schweiz) einzustellen.
Dieser DN wird immer nur für einige Tage am Firmensitz in Ö sein, aber auch viel im Homeoffice (Schweiz) arbeiten.
Es stellt sich für mich die Frage, wie viel er vor Ort sein muss (also Ö), um den sozialversicherungsrechtl. Bestimmungen von Ö zu unterliegen - genügen > 25 %??
Wie wäre die steuerliche Vorgehensweise?
Beschränkte Steuerpflicht in Österreich? unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz nehme ich an.
Was wäre, wenn er zumindest einen Wohnsitz (z.B. kleine Dienstwohnung evtl. unter 30m2) in Ö hätte - wäre dann auch eine "normale" steuerliche Behandlung denkbar?
(also ohne Hinzurechnung der € 9000,00) ??
Des weiteren wäre geplant, dass der DN auch für die dt. Tochterfirma tätig wird (ich will noch gar nicht daran denken ..... )
Dann wäre auch zu prüfen, ob Steuerpflicht in DE anfallen würde ??
Welche Vereinbarungen sollten wir mit dem DN treffen (in Bezug auf Wohnsitz, Arbeitsort) um die Abrechnung (für uns) so einfach wie möglich halten zu können?
Vielen lieben Dank für eure Hilfestellungen !