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März abrechnen
#1
Guten Morgen liebe Kollegen,

wie geht Ihr jetzt im März vor?

rechnet Ihr den März noch komplett normal ab, ohne Kurzarbeit?
rechnet Ihr bis zum Start der Kurzarbeit die tatsächlichen Stunden und ab der Kurzarbeit eine Kurzarbeitunterstützung? (anhand der Berechnungsformeln)

irgendwann wird es wohl so oder so zu einer Aufrollung kommen im April

würd mich mal interessieren
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#2
Guten Morgen Daniel!

Wir haben das mit jedem Klienten individuell vereinbart. Die meisten haben sich dafür entschieden den März noch so abzurechnen, als gäbe es keine Kurzarbeit und ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass es im April deshalb möglicherweise Abzüge gibt.
Ganz wenige gehen - wohl aus Liquiditätsgründen - das Risiko ein, die Abrechnung zu spät durchzuführen.
Die dritte Option, die Berechnung unter Berücksichtigung des derzeitigen Wissensstands inkl. Kurzarbeit durchführen zu lassen, hat keiner gewählt.

Wir wünschen allen Kollegen Nerven wie Drahtseile und viel (Galgen)Humor!  Rolleyes
Andrea
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#3
Hallo Daniel,

wir machen das auch so in der Kanzlei, dass wir den März normal abrechnen mit einem Begleitschreiben also Information über die Vorgangsweise und dass das zuviel bezahlte Entgelt im April durch Aufrollung wieder abgezogen wird.

LG Eva
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#4
Vielen Dank für den wunderbaren fachlichen gegenseitigen Austausch hier.

Das ist ganz großartig.
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#5
Wir haben den März mit 167 (38,5 Std.) geteilt und dann den Teil für die Kurzarbeit vom Netto abgezogen. Im April gibt es dann die Aufrollung. Aber ich habe somit die SV vom gesamten gerechnet und muss da nichts mehr nachzahlen.

Ob es richtig ist oder nicht werden wir spätestens in ein paar Jahren bei einer Prüfung erfahren.   Huh

In diesem Sinne liebe Grüße an alle Lohnverrechner....    Smile
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#6
Wir sind so vorgegangen:

* Effektiv geleistete Stunden ermitteln (außerhalb KUA-Zeitraum)
* Urlaub, Krank, ZA im KUA-Zeitraum zu den geleisteten Stunden hinzurechnen
* Ausfallsstunden whd. KUA-Zeitraum ermitteln

-Brutto vor KUA / Stundenteiler (z.B. 167 oder. 173) x Summe effektiv geleistete Stunde + U, K, ZA im KUA-Zeitraum
Abrechnung auf "normaler" Lohnart (Gehalt, Lohn)

- Hochgerechnetes Brutto von Nettogarantie (80, 85 oder 90%) / Stundenteiler (z.B. 167 oder 173) x Ausfallsstunden

- Differenz auf SV-pflichtigen Entgelt VOR Kurzarbeit auffüllen


Eine Aufrollung wird nicht vermeidbar sein. Mal schauen...

Euch allen weiterhin viel Erfolg bei der Abrechnung und vor allem viel Gesundheit!
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#7
Hallo an Alle,

manche Klienten wollten eine normale Abrechnung und eine Aufrollung dann im April.

Beim Großteil habe ich eine eigene Lohnart angelegt die ich "Abzug für Aufrollung Kurzarbeit" genannt habe. 
Mit dieser Lohnart habe ich dann, je nach Höhe des Bruttobezuges 10 % - 20 % vom Netto einbehalten.
Ist sicher nicht auf den Euro genau, aber so muss dem Dienstnehmer dann nicht im April noch etwas abgezogen werden, wenn er eh schon weniger bekommt wegen Kurzarbeit.


LG Alma
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