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Rückwirkende Kurzarbeit mit 1.3.2020 und Provisionen im März
#2
Das wird alles soeben abgeklärt.

Bitte, die Fachinformationen, die ich in den letzten Tagen hier gepostet habe, lesen.

Man kann die Märzlohnabrechnung noch nicht wirklich korrekt auf Basis der neuen Kurzarbeitsregelungen durchführen.

Aus diesem Grund habe ich die Informationen hier gepostet, damit man rechtzeitig reagieren kann.

Die Lohnverrechnung befindet sich in einem vorübergehenden Notstand, der soll im Laufe des Monats April behoben werden.
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RE: Rückwirkende Kurzarbeit mit 1.3.2020 und Provisionen im März - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.03.2020, 23:19

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