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Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg
#1
Liebe Leute!

Ich kämpfe gerade mit einem Mitarbeiter, der genau vom 06.09.2018 bis 05.11.2018 beschäftigt war.
Nach dem KV erhalten Mitarbeiter, die "mindestens zwei Monate im selben Unternehmen beschäftigt sind", die Jahresremuneration. Dieser Mitarbeiter daher m. E. nicht, oder?

Es handelt sich um einen Kellner mit Inkasso, Kündigung Dienstgeber, Salzburg 
Ein Detail noch: im Dienstvertrag steht der ANGESTELLTEN-KV als gültiger KV drin, der Mitarbeiter wurde aber stets als Arbeiter (Lohn) abgerechnet, also Arbeiter-KV gelebt.

Danke für eine kurze Antwort und liebe Grüße!
W. Maislinger
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Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg - von Wolfgang Maislinger - 05.12.2018, 12:19

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