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Änderung einer fristlosen Entlassung
#1
Folgender Sachverhalt: Ein DN wurde am 22.12.2021 fristlos entlassen. Der DN hat die Sache einem Rechtsanwalt übergeben und da Klient sich weigerte zu zaheln, erhielt er im Februar 2022 einen bedingten Zahlungsbefehl vom Arbeitsgericht. Nun wurde über die Rechtanwälte laut mir übermittelten Schriftverkehr folgende Einigung erzielt:
einvernehmliche Auflösung per 31.01.2022 mit Auszahlung Rest Dezember 2021, Gehalt 01/22, anteilige SZ Jänner 2022 sowie Ersatzleistung für offenen Urlaub (damit wäre die Sache außergerichtlich geregelt).
Wie ist hier nun die richtige Vorgangsweise? Abrechnung wie gefordert, sonst geht es zu Gericht? Oder als Vergleichszahlung (angeblich möchte das der RA des DN nicht)? Bitte um eure Meinung dazu - vielen Dank!!!
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Änderung einer fristlosen Entlassung - von Irene S. - 09.05.2022, 22:24

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