24.08.2023, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2023, 16:27 von bernadette.)
Allerdings, wenn es sich um nicht steuerbare Umsätze, die mit der ZM gemeldet werden, sind diese Umsätze (sonstige Leistungen) lt. ZM der KZ 000 zuzurechnen.