09.10.2023, 19:09
Wenn ein Fall nach UStR Rz 740 vorliegt (siehe das Beispiel dort), dann ist die Leistung steuerfrei zu erbringen.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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