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KV Glaser - Weihnachtsgeld bei Teilzeit
#2
Der KV regelt zwar nicht wirklich ausdrücklich die Vorgangsweise bei der Teilzeitbeschäftigung, verbietet aber umgekehrt die Aliquotierung auch nicht wirklich. Die EuGH-Judikatur hat ja vor einigen Jahren zum Thema "Kinderzulage" bei den Banken klargestellt, dass im Falle der Teilzeit dieser Betrag auch nur anteilig zusteht, nachdem der KV nur einen Betrag geregelt hatte und keinerlei Aussage zur Teilzeit tätigte.

Daher würde ich dennoch eine anteilige Berechnung vornehmen.
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RE: KV Glaser - Weihnachtsgeld bei Teilzeit - von Wilhelm Kurzböck - 29.11.2018, 23:26

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