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Beihilfe - Beschäftigungsausmaß
#1
Ich habe für mich folgende Zusammenstellung erstellt, damit ich keinen Knopf im Hirn bekomme. Sind meine Überlegungen zum heutigen Stand der Dinge richtig?

Stunden, die durch Kurzarbeitsbeihilfe erstattet werden:
Normalarbeitszeit
abzgl. Urlaub
abzgl. ZA
abzgl. Quarantäne (wird von BH erstattet)
abzgl. Krankenstand (Zeitausmaß bei Kurzarbeit, Diff. wird erstattet)
abzgl. Überstunden
abzgl. Arbeitszeit

ergibt Stunden x Pauschalsatz
Was ist mit Pflegestunden, Arztbesuch???


Stunden, die für die Berechnung des Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden:
Arbeitszeit (in der Normalarbeitszeit)
zzgl Überstunden
zzgl. Krankenstand (Zeitausmaß bei Kurzarbeit)
zzgl. ZA (Zeitausmaß wie vor Kurzarbeit)
zzgl. Urlaub (Zeitausmaß wie vor Kurzarbeit)
zzgl. Berufsschulstunden (Home-Schooling) - Normalarbeitszeit

Quarantäne wird nicht beim Beschäftigungsausmaß reingerechnet. 
Was ist mit Pflegestunden, Arztbesuch? 

Was sagt ihr dazu?
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Beihilfe - Beschäftigungsausmaß - von Emma - 27.03.2020, 14:52

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