09.10.2023, 20:37
Ich halte eine Rechnungsberichtigung (wie etwa bei der nachträglichen Mitteilung einer UID) für zulässig. Restlos gesichert ist das aber selbstverständlich nicht.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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