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Umsatzsteuer bei De Minimis Förderung
#2
USt-pflichtig sind echte Zuschüsse mangels Leistungsaustausch nie. Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung müssen wegen "Geringfügigkeit" nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden, sagen also nichts darüber aus, ob ein Leistungsaustausch vorliegt. Im Normalfall sind alle öffentlichen Förderungen (Bund, Land, Gemeinde) echte Zuschüsse. Ertragssteuerlich sind die damit verbundenen Aufwendungen (mit Ausnahmen) nicht abzugsfähig.
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RE: Umsatzsteuer bei De Minimis Förderung - von Bague - 09.12.2023, 12:37

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