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Ablösezahlung für einen Verzicht auf eine Rückbauverpflichtung
#2
Also grundsätzliche sehe ich eine Ablöse als Geldersatz zur "Reparatur", bzw. in Ihrem Fall zur Wiederherstellung in den "alten" Stand des Gebäudes, und somit würde ich es persönlich schon als Schadenersatz bewerten, da der Vermieter nach der ursprünglichen Vereinbarung keine Kosten und keinen Aufwand (Lärm,Staub etc)  mit dem Rückbau gehabt hätte; wäre der Mieter seiner Rückbaupflicht OHNE Ablöse einfach so nicht nachgekommen, dann hätte der Vermieter auch Recht auf Schadenersatz.
MFG
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RE: Ablösezahlung für einen Verzicht auf eine Rückbauverpflichtung - von PELA - 04.02.2024, 11:04

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