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kurzfristige Vermietung gewerblich oder Privat
#1
Ein Ehepaar hat sich eine Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung gekauft (MEG).
Im Mietvertrag steht:
Die Wohnung ist voll eingerichtet inkl. Bett, Kästen, Tisch, Sesseln, Sofa, Waschmaschine, Staubsauger, Vorhänge, Fernseher, vollausgestattete Küche inkl. Geräte, 
Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Internet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erholung, Freizeitgestaltung, beruflichen Aufenthalt oder des Studiums. Der Mittelpunkt der Lebensführung des Mieters muss an 
einem anderen Ort bleiben. Das Mietobjekt darf nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Das MRG findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

Die Vertragsdauer ist meistens auf 6 Monate beschränkt.
Die Miete enthält alle Neben- und Betriebskosten sowie die Energie- und Internetkosten.

Es wird auch eine Ortstaxe verrechnet.

Sind das trotzdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Oder ist das bereits eine gewerbliche Vermietung?
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kurzfristige Vermietung gewerblich oder Privat - von Silvia - 02.04.2024, 14:23

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