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IG Verbringen - UVA/ZM
#2
Meines Erachtens ist beim Verbringen gem. Art. 3 UStG ist eine Aufnahme in die "Zusammenfassende Meldung" im Ausgangsland erforderlich (in erläuterten Fall: Rumänien). Es soll die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes (Tschechien) Anwendung finden.
igL in der rumänischen UVA mit ZM
igE in der tschechischen UVA

Dies würde bedeuten, dass die GmbH eine umsatzsteuerliche Registrierung in Rumänien (rumänische UID) und eine weitere in Tschechien (tschechische UID) haben müsste.
Sonst wird es schwierig.

Es ist eine Proforma-Rechnung auszustellen. Diese hat die UID (Rumänien) des Ursprungslandes der verbringenden GmbH, die UID des Bestimmungslandes (Tschechien) der verbringenden GmbH und den Hinweis auf steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen zu enthalten.

LG
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Nachrichten in diesem Thema
IG Verbringen - UVA/ZM - von PELA - 10.04.2024, 19:02
RE: IG Verbringen - UVA/ZM - von Otto Deweis-Weidlinger - 11.04.2024, 12:19

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