20.12.2018, 15:39
Werte Kollegen,
ich ersuche um Eure Information, ob das Thema Einnahmen beim Geschäftsführer richtig umgesetzt wurde.
Ein ges.GF einer GmbH erhält einer Firmenfahrzeug mit voller Privatnutzung. Es wird ein Sachbezug lt. Verordnung berechnet. In diesem Fall kommt der höchste Sachbezug mit € 960,00 monatlich zur Anwendung und dieser wird auch neben den Honoraren des GF den Lohnnebenkosten unterworfen.
Einkunftsermittlung GF:
Summe aller Honorare: 50.000,00
Summe der SB: 11.520,00
somit Berechnungsgrundlage für das 6% BA-Pauschale: 61.520,00
BA Pauschale: 3.691,20
abzügl. SVA
= Bemessung Einkommensteuer
Können die Lohnnebenkosten die bei der Gesellschaft für den Sachbezug anfallen zusätzlich beim GF abgezogen werden?
Danke für Eure Meinungen
ich ersuche um Eure Information, ob das Thema Einnahmen beim Geschäftsführer richtig umgesetzt wurde.
Ein ges.GF einer GmbH erhält einer Firmenfahrzeug mit voller Privatnutzung. Es wird ein Sachbezug lt. Verordnung berechnet. In diesem Fall kommt der höchste Sachbezug mit € 960,00 monatlich zur Anwendung und dieser wird auch neben den Honoraren des GF den Lohnnebenkosten unterworfen.
Einkunftsermittlung GF:
Summe aller Honorare: 50.000,00
Summe der SB: 11.520,00
somit Berechnungsgrundlage für das 6% BA-Pauschale: 61.520,00
BA Pauschale: 3.691,20
abzügl. SVA
= Bemessung Einkommensteuer
Können die Lohnnebenkosten die bei der Gesellschaft für den Sachbezug anfallen zusätzlich beim GF abgezogen werden?
Danke für Eure Meinungen