26.03.2020, 15:14
Hallo,
ich will ja nicht Feuer ins Öl gießen...
Angeblich ist der Urlaubsanspruch in der Zeit der Kurzarbeit zu aliquotieren. D.h. wenn einer 50% Kurzarbeit macht, hat er nicht 2,08 UT sondern nur 1,04 pro Monat.
Das wissen die DN noch nicht... klingt mir aber logisch. Jetzt hoffe ich nur noch das es ähnlich der Kranken-/Urlaubsverwaltung da Automatiken gibt... ich will nicht zu der vielen manuellen herum Rechnerei auch noch U-Ansprüche rechnen, obwohl das geht zwischen dem Ausfüllen der KUA-Anträge und SPV.
Gibt es dazu Auskünfte ob dies so ist?
LG
Robert
ich will ja nicht Feuer ins Öl gießen...
Angeblich ist der Urlaubsanspruch in der Zeit der Kurzarbeit zu aliquotieren. D.h. wenn einer 50% Kurzarbeit macht, hat er nicht 2,08 UT sondern nur 1,04 pro Monat.
Das wissen die DN noch nicht... klingt mir aber logisch. Jetzt hoffe ich nur noch das es ähnlich der Kranken-/Urlaubsverwaltung da Automatiken gibt... ich will nicht zu der vielen manuellen herum Rechnerei auch noch U-Ansprüche rechnen, obwohl das geht zwischen dem Ausfüllen der KUA-Anträge und SPV.
Gibt es dazu Auskünfte ob dies so ist?
LG
Robert