27.03.2020, 13:45
Guten Tag,
ich bin bald am Verzweifeln (wie sicher viele von euch auch) bzgl. der Regelungen betreffend Kurzarbeit - diesmal in Hinblick auf Kurzarbeit und Leiharbeiter.
Die Situation ist folgende:
Wir sind keine Leiharbeitsfirma und werden derzeit nur Arbeiter-Lehrlinge ab 1.4.2020 in Kurzarbeit schicken. Zusätzlich möchten wir, fast alle unsere Leiharbeiter (Angestellte und Arbeiter) in Kurzarbeit schicken ( bzw. durch den Verleiher in Kurzarbeit schicken lassen) und somit bei uns behalten. Sie sollen also weiterhin an uns überlassen werden.
Nun bekam ich von einigen Leiharbeitsfirmen und vom AMS - leider nur mündlich - die Information, dass dies möglich ist und von der Leiharbeitsfirma beantragt werden muss.
Eine Leiharbeitsfirma hat mir nun die Auskunft gegeben, dass dies nicht zulässig ist.
Hat hier jemand eine fundierte Auskunft dazu? Wo kann ich eine rechtsgültige Bestimmung dafür finden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße,
Martina
ich bin bald am Verzweifeln (wie sicher viele von euch auch) bzgl. der Regelungen betreffend Kurzarbeit - diesmal in Hinblick auf Kurzarbeit und Leiharbeiter.
Die Situation ist folgende:
Wir sind keine Leiharbeitsfirma und werden derzeit nur Arbeiter-Lehrlinge ab 1.4.2020 in Kurzarbeit schicken. Zusätzlich möchten wir, fast alle unsere Leiharbeiter (Angestellte und Arbeiter) in Kurzarbeit schicken ( bzw. durch den Verleiher in Kurzarbeit schicken lassen) und somit bei uns behalten. Sie sollen also weiterhin an uns überlassen werden.
Nun bekam ich von einigen Leiharbeitsfirmen und vom AMS - leider nur mündlich - die Information, dass dies möglich ist und von der Leiharbeitsfirma beantragt werden muss.
Eine Leiharbeitsfirma hat mir nun die Auskunft gegeben, dass dies nicht zulässig ist.
Hat hier jemand eine fundierte Auskunft dazu? Wo kann ich eine rechtsgültige Bestimmung dafür finden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße,
Martina