28.03.2020, 21:58
Hallo liebe Kollegen,
1.) Habt ihr vielleicht auch den Fall gehabt, dass ein Unternehmen Kurzarbeit einführt und ein Mitarbeiter schon länger im Krankenstand ist und das volle Krankengeld bereits seit Februar von der ÖGK erhält? Letzter Tag mit 50 % KEF war hier der 26.01.2020.
Ich muss diesen Dienstnehmer in die Kurzarbeit mit aufnehmen, auch wenn ich nicht weiß, ob er während der Kurzarbeit zurück kommt. Sehe ich das richtig? Weil er ja zurückkommen könnte..theoretisch...
Die Ausfallstunden rechne ich so, als würden die Stunden tatsächlich ausfallen?
Oder muss ich auf was Bestimmtes achten?
Ich kann den Dienstnehmer ja nicht einfach jetzt weglassen? Wie habt ihr das gelöst?
2.) Ich weiß, dass freie Dienstnehmer nicht in die Kurzarbeit mit aufgenommen werden können. Ich habe sie beim Beschäftigtenstand in der Sozialpartnervereinbarung dazugezählt. Genauso wie ich die geringfügig beschäftigten drinnen gelassen habe.
Nun habe ich mit einer Kollegin gesprochen und sie sagte mir in diesen Beschäftigtenstand gehören nur "kurzarbeitsfähige" Dienstnehmer rein. Sie hat mich in einem der wenigen Punkte zum Thema Kurzarbeit, die ich bis jetzt verstanden habe total verunsichert.
Beschäftigtenstand ist für mich die Anzahl der angemeldeten/beschäftigten Dienstnehmer eines Unternehmens vor Kurzarbeit.
Ich bitte um Erleuchtung. :-)
LG Alma
1.) Habt ihr vielleicht auch den Fall gehabt, dass ein Unternehmen Kurzarbeit einführt und ein Mitarbeiter schon länger im Krankenstand ist und das volle Krankengeld bereits seit Februar von der ÖGK erhält? Letzter Tag mit 50 % KEF war hier der 26.01.2020.
Ich muss diesen Dienstnehmer in die Kurzarbeit mit aufnehmen, auch wenn ich nicht weiß, ob er während der Kurzarbeit zurück kommt. Sehe ich das richtig? Weil er ja zurückkommen könnte..theoretisch...
Die Ausfallstunden rechne ich so, als würden die Stunden tatsächlich ausfallen?
Oder muss ich auf was Bestimmtes achten?
Ich kann den Dienstnehmer ja nicht einfach jetzt weglassen? Wie habt ihr das gelöst?
2.) Ich weiß, dass freie Dienstnehmer nicht in die Kurzarbeit mit aufgenommen werden können. Ich habe sie beim Beschäftigtenstand in der Sozialpartnervereinbarung dazugezählt. Genauso wie ich die geringfügig beschäftigten drinnen gelassen habe.
Nun habe ich mit einer Kollegin gesprochen und sie sagte mir in diesen Beschäftigtenstand gehören nur "kurzarbeitsfähige" Dienstnehmer rein. Sie hat mich in einem der wenigen Punkte zum Thema Kurzarbeit, die ich bis jetzt verstanden habe total verunsichert.
Beschäftigtenstand ist für mich die Anzahl der angemeldeten/beschäftigten Dienstnehmer eines Unternehmens vor Kurzarbeit.
Ich bitte um Erleuchtung. :-)
LG Alma