31.03.2020, 15:48
Eine Bäckerei mit angeschlossenem Kaffeehaus und einem weiteren Kaffeehaus in der Nachbargemeinde stallt auf Kurzarbeit:
Die DN in den Kaffeehäusern auf 10% Arbeitszeit
Die DN in der Bäckerei auf 50% Arbeitszeit
Es ist eine einheitliche Firma ohne irgendwelche Trennung - außer den KV.
Muss ich nun 2 getrennte Kurzarbeitszeitanträge stellen. Vor allem bei der Sozialpartnervereinbarung Punkt IV. Kurzarbeit b) wäre hier dann ein Mischsatz einzutragen, weil ein Beispiel ist auch noch anzuführen.
Auskunft ist nirgendwo zu erhalten, AMS verweist auf die WKO und in NÖ gibt es anscheinend nur einen Herrn der nie erreichbar ist.
Danke für eure Erfahrungen bzw. Hilfe
Die DN in den Kaffeehäusern auf 10% Arbeitszeit
Die DN in der Bäckerei auf 50% Arbeitszeit
Es ist eine einheitliche Firma ohne irgendwelche Trennung - außer den KV.
Muss ich nun 2 getrennte Kurzarbeitszeitanträge stellen. Vor allem bei der Sozialpartnervereinbarung Punkt IV. Kurzarbeit b) wäre hier dann ein Mischsatz einzutragen, weil ein Beispiel ist auch noch anzuführen.
Auskunft ist nirgendwo zu erhalten, AMS verweist auf die WKO und in NÖ gibt es anscheinend nur einen Herrn der nie erreichbar ist.
Danke für eure Erfahrungen bzw. Hilfe