17.01.2019, 09:08
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt abzuklären und bitte um Hilfe:
Eine Unternehmerin bewirtschaftet eine Alm und hat einen Kellner angestellt, der ständig dort wohnt (in einem kleinen Zimmer, kleiner als 30m²) und auch seinen Hauptwohnsitz da gemeldet hat. Er hat also Kost und Logis frei.
Muss ich nun die € 196,20 für freie Kost und Logis sv- und lst-pflichtig abrechnen?
SG Magdalena
ich habe folgenden Sachverhalt abzuklären und bitte um Hilfe:
Eine Unternehmerin bewirtschaftet eine Alm und hat einen Kellner angestellt, der ständig dort wohnt (in einem kleinen Zimmer, kleiner als 30m²) und auch seinen Hauptwohnsitz da gemeldet hat. Er hat also Kost und Logis frei.
Muss ich nun die € 196,20 für freie Kost und Logis sv- und lst-pflichtig abrechnen?
SG Magdalena