29.07.2020, 12:58
Einer unserer Klienten bekam von der ÖGK in 2020 Rückzahlungen an KV, PV, AV weil er in 2019 3 Dienstverhältnisse hatte und er insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage weit überschritten hat.
Lt. ÖGK wird es in solchen Fällen auch zukünftig zu Rückzahlungen kommen.
Diese Rückzahlungen müssten ja die Lohnsteuer-(Einkommensteuer) Bemessungsgrundlage erhöhen, da sich damit
ja die Werbungskosten verringern.
Wie behandelt man das in der Einkommensteuererklärung 2019 ? Gar nicht, weil erst 2020 zugeflossen?
Gibt es in solchen Fällen einen zusätzlichen Lohnzettel - in diesem Fall für das Jahr 2020?
Danke für Ihre Antworten.
Lt. ÖGK wird es in solchen Fällen auch zukünftig zu Rückzahlungen kommen.
Diese Rückzahlungen müssten ja die Lohnsteuer-(Einkommensteuer) Bemessungsgrundlage erhöhen, da sich damit
ja die Werbungskosten verringern.
Wie behandelt man das in der Einkommensteuererklärung 2019 ? Gar nicht, weil erst 2020 zugeflossen?
Gibt es in solchen Fällen einen zusätzlichen Lohnzettel - in diesem Fall für das Jahr 2020?
Danke für Ihre Antworten.