17.11.2020, 13:12
Hallo Herr Kurzböck,
ich wende mich an Sie mit einer etwas heiklen, arbeitsrechtlichen Frage:
Wenn man keinem KV zugeordnet ist, ist es dann arbeitsrechtlich gedeckt, dass man auch keine Erhöhung des Gehaltes erhält, die die Inflationsrate abdeckt?
Ist hier dann nur das Angestelltengesetz anzuwenden, wo eine solche Regelung - nämlich eine jährliche KV-Erhöhung - nicht zu finden ist.
Wie sieht es es bei einer Betriebsübernahme aus, wo vorher auf freiwilliger Basis immer eine KV-Erhöhung ausbezahlt wurde. Kann mit dieser dann prompt aufgehört werden - ohne Folgen?
Ist hier nicht das Gewohnheitsrecht anzuwenden.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Muck Manuela
ich wende mich an Sie mit einer etwas heiklen, arbeitsrechtlichen Frage:
Wenn man keinem KV zugeordnet ist, ist es dann arbeitsrechtlich gedeckt, dass man auch keine Erhöhung des Gehaltes erhält, die die Inflationsrate abdeckt?
Ist hier dann nur das Angestelltengesetz anzuwenden, wo eine solche Regelung - nämlich eine jährliche KV-Erhöhung - nicht zu finden ist.
Wie sieht es es bei einer Betriebsübernahme aus, wo vorher auf freiwilliger Basis immer eine KV-Erhöhung ausbezahlt wurde. Kann mit dieser dann prompt aufgehört werden - ohne Folgen?
Ist hier nicht das Gewohnheitsrecht anzuwenden.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Muck Manuela