Lieber Herr Kurzböck,
ich hätte eine Frage zur Kurzarbeitsbeihilfe und Pensionsbezug. Bei der Abrechnung der KUA Beihilfe für Mai 2021 kam es bei einer Mitarbeiterin zur Beanstandung der Beihilfe durch das AMS mit Begründung Pensionsbezug mit Aufforderung eine berichtigte KUA Beihilfe für April und Mai 2021 einzubringen. Es war uns nicht bekannt, dass diese Mitarbeiterin bereits in Pension ist, sonst hätten wir keine KUA für diese Mitarbeiterin beantragt. Wir haben eine berichtigte Beihilfe für April und Mai 2021 beim AMS eingereicht.
Leider ist die Mitarbeiterin auch schon in der KUA Phase 3 in Pension und Kurzarbeit gewesen - wir haben Beihilfe ab November 2020 bis März 2021 bezogen. Wir werden diesem Umstand natürlich dem AMS bekanntgeben. Ist hier eine Selbstanzeige für die KUA Phase 3 erforderlich und/oder soll einfach eine berichtigte Abrechnung eingebracht werden mit Hinweis auf Pensionsbezug. Eine Endabrechnung durch das AMS für die KUA Phase 3 liegt bis dato noch nicht vor.
Zusatzfrage: Aufrollung in der Lohnverrechnung ab 11/2020 bis 5/2021 ist vorzunehmen oder hätten Sie einen anderen Vorschlag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
ich hätte eine Frage zur Kurzarbeitsbeihilfe und Pensionsbezug. Bei der Abrechnung der KUA Beihilfe für Mai 2021 kam es bei einer Mitarbeiterin zur Beanstandung der Beihilfe durch das AMS mit Begründung Pensionsbezug mit Aufforderung eine berichtigte KUA Beihilfe für April und Mai 2021 einzubringen. Es war uns nicht bekannt, dass diese Mitarbeiterin bereits in Pension ist, sonst hätten wir keine KUA für diese Mitarbeiterin beantragt. Wir haben eine berichtigte Beihilfe für April und Mai 2021 beim AMS eingereicht.
Leider ist die Mitarbeiterin auch schon in der KUA Phase 3 in Pension und Kurzarbeit gewesen - wir haben Beihilfe ab November 2020 bis März 2021 bezogen. Wir werden diesem Umstand natürlich dem AMS bekanntgeben. Ist hier eine Selbstanzeige für die KUA Phase 3 erforderlich und/oder soll einfach eine berichtigte Abrechnung eingebracht werden mit Hinweis auf Pensionsbezug. Eine Endabrechnung durch das AMS für die KUA Phase 3 liegt bis dato noch nicht vor.
Zusatzfrage: Aufrollung in der Lohnverrechnung ab 11/2020 bis 5/2021 ist vorzunehmen oder hätten Sie einen anderen Vorschlag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen