29.11.2022, 18:09
Lieber Herr Kurzböck,
eine Mitarbeiterin ist gem. § 25 IO am 25.11. ausgetreten.
Insolvenzeröffnung war am 5.9.
Laut Masseverwalter gebührt ihr das aliquote Novembergehalt (1.-25.11.), die aliquote Sonderzahlung (5.9.-25.11.) sowie die aliquote UEL (5.9.-25.11.).
Die Berechnung des aliquoten Novembergehalts ist klar.
Die Berechnung der aliquoten Sonderzahlung ist ebenfalls klar: Sonderzahlung für das gesamte Jahr berechnen dividiert durch 365 mal 82 Tage
Zeitraum 5.9. - 25.11 sind 82 Tage.
Wie hat jedoch die Aliquotierung der UEL zu erfolgen?
Die Mitarbeiterin hat einen Resturlaub von 71,51 Tagen.
Ist der Urlaubsanspruch für den Zeitraum 5.9. - 25.11. zu errechnen? 25 / 365 * 82 = 5,62
Ist das die korrekte UEL, die bei Austritt abgerechnet werden muss?
Und die restlichen 65,89 Tage müssen vom Insolvenzausgleichsfonds abgerechnet werden?
Herzlichen Dank und liebe Grüße
eine Mitarbeiterin ist gem. § 25 IO am 25.11. ausgetreten.
Insolvenzeröffnung war am 5.9.
Laut Masseverwalter gebührt ihr das aliquote Novembergehalt (1.-25.11.), die aliquote Sonderzahlung (5.9.-25.11.) sowie die aliquote UEL (5.9.-25.11.).
Die Berechnung des aliquoten Novembergehalts ist klar.
Die Berechnung der aliquoten Sonderzahlung ist ebenfalls klar: Sonderzahlung für das gesamte Jahr berechnen dividiert durch 365 mal 82 Tage
Zeitraum 5.9. - 25.11 sind 82 Tage.
Wie hat jedoch die Aliquotierung der UEL zu erfolgen?
Die Mitarbeiterin hat einen Resturlaub von 71,51 Tagen.
Ist der Urlaubsanspruch für den Zeitraum 5.9. - 25.11. zu errechnen? 25 / 365 * 82 = 5,62
Ist das die korrekte UEL, die bei Austritt abgerechnet werden muss?
Und die restlichen 65,89 Tage müssen vom Insolvenzausgleichsfonds abgerechnet werden?
Herzlichen Dank und liebe Grüße