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Finanzonline - eZustellung
#1
Ich habe soeben vom BMDW (Bundesministerium Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort) über die Databox eine Verständigung erhalten, dass ich ich mit 1.1.2020 zur Teilnahme an der elektr. Zustellung verpflichtet bin und alle Voraussetzungen geschaffen haben muss, um elektronische Zustellungen empfangen zu können.

Was bedeutet das für mich bzw. in welchen Abständen muss man die Databox und "MeinPostkorb" im USP-Konto abfragen?

Vielleicht wäre ein Artikel im BÖB-Journal oder ein Seminar sinnvoll.

Danke, Manfred
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#2
Hallo Manfred,
ganz einfach in FA-Online einschalten.
Genaue Beschreibung findest du hier: https://bibu.co.at/news-blog/ezustellung/
Grüße
Claudia
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#3
Danke für die Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich genug Info's zu diesem Thema aus dem Steuerseminar der Gewinn-Messe.
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#4
Seltsamerweise. Warum haben Sie unterschrieben, dass Sie solche Benachrichtigungen bekommen? Ich habe diese Information zu meiner Zeit vermisst.
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