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Deckungsrücklaß Umsatzsteuer
#1
Liebes Forum,

kann mir jmd. bzgl. USt und Deckungsrücklaß helfen? 
Ist es korrekt, dass der DRL vom Bruttobetrag der Rechnung abgezogen werden muss? 
Meiner Meinung nach dürfte die USt beim Abzug des DRL nicht verändert werden, sondern
muss vom Gesamtbetrag verrechnet werden. Ist das richtig?

Vielen Dank u LG Vera
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#2
Ja, korrekt. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird der Umsatzsteuer unterzogen und vom Bruttobetrag werden in der Regel ein gewisser Prozentsatz als Deckungsrücklaß abgezogen. Erst wenn dann nach Ablauf der Frist (meist 3 Jahre) der DRL tatsächlich nicht bezahlt wird, aus welchen Gründen auch immer, darf die USt gem. § 16 UStG 1994 korrigiert werden.

MfG
Reinhold Auer
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