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Altersteilzeit
#1
Hallo, 

ich hab eine Frage zur Berechnung des Lohnausgleichs bzw. der SV-Differenz bei ATZ.

Gehalt vor ATZ: 3.910,44 € f. 38,5 Std./Woche
12-Monats-Durchschnitt der gel. Mehr- bzw. ÜStd.: 460,05 €

Die DN reduziert ihre Arbeitszeit auf 23,10 Std./Woche.

Gehalt während ATZ: 2.346,26 €

Wie hoch ist mein Lohnausgleich bzw. meine SV-Differenz?  Huh Huh
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

Berechne ich den Lohnausgleich nur vom Gehalt oder ist hier auch der Durchschnitt d. ÜStd. miteinzubeziehen?
Können Lohnausgleich und SV-Diff. unterschiedlich hohe Beträge sein?

Vielen DANK im Voraus!
Liebe Grüße aus NÖ
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#2
Das gesamte durchschnittliche Entgelt vor Kurzarbeit dürfte Ihren Angaben zufolge € 4.340,49 betragen haben (€ 3.910,44 + € 460,05).

Während der Altersteilzeit werden von der Differenz zwischen dem neuen Teilzeitgehalt und diesem durchschnittlichen Entgelt 50 % weitergewährt, als Gesamtdeckel fungiert die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (2021: € 5.550,00), die hier kein Thema ist: 

€ 4.340,49 minus € 2.346,25 = € 1.994,24 x 50 % = € 997,12 (= Lohnausgleich). Sie müssten somit insgesamt brutto € 3.343,38 (€ 2.346,26 zuzüglich € 997,12)  erhalten.

Von den € 4.340,49 müssten die SV-Beiträge weitergewährt werden. Der Beitragsabzug wird vom Bruttoentgelt vorgenommen (also von den € 3.343,38) , von der Differenz (€ 4.340,49 minus € 3.343,38), das sind € 997,11 werden die Beiträge vom Arbeitgeber eingezahlt und der jeweilige SV-Dienstnehmeranteil vom Dienstgeber übernommen.

Möglicherweise sind aber die reellen Zahlen um eine Spur anders, weil ja eigentlich jene SV-Beitragsgrundlage genommen wird, die vor dem Beginn der Altersteilzeit maßgeblich war und nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate (also anders, als dies bei der Ermittlung des ursprünglichen Ausgangsentgelts für die Ermittlung des Lohnausgleichs gesetzlich der Fall ist).

Man müsste sich somit den Fall ev. im Detail anhand von Lohnabrechnungen bzw. Lohnkonten ansehen, um ganz detaillierte Angaben machen zu können.
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