Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden
 
BFG RV/4100205/2011 vom 14. November 2019
§ 68 Abs. 1 EStG 1988
 
Aus dem BFG-Erkenntnis:
 
1.    Das Ableisten von Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden iSd § 68 Abs. 1 EStG muss in jedem Einzelfall ebenso konkret nachgewiesen werden, wie die betrieblich zwingende Notwendigkeit.
2.    Ein - allgemein dargestelltes - primäres Interesse des Dienstgebers an der Ableistung derartiger Überstunden stellt keine zwingende betriebliche Notwendigkeit im konkreten Einzelfall dar.