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Das nächste Update: Kurzarbeit und GmbH-Geschäfsführer/innen - eine Wende!

Es wird in der Richtlinie stehen, dass Mitglieder des geschäftsführenden Organs förderbar sind, wenn sie nach dem ASVG versichert sind.
Das bedeutet, dass handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer/innen nun auch unter die Kurzarbeitsrichtlinie fallen, wenn eine ASVG-Versicherung besteht.


Übrigens: ihr findet auf meiner privaten Facebook-Seite gerade einen geteilten Beitrag, der uns zur Gesamtsituation - so denke ich - Hoffnung gibt. Wer will, kann sich den gerne ansehen.