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Ihr erstes Kurzarbeits-Update für heute- Neues zur Kurzarbeitsbeihilfe und Teilzeitbeschäftigte im AMS-KUA-Antrag

1. Nettoersatzrate - Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung
Wir sind gerade dabei, das Ganze zu entflechten.
Jetzt hat sich schon einmal ein Schleier gelüftet, nämlich jener, wonach die Nettoersatzrate (80 %, 85 % bzw. 90 %) die Sicherung für das gesamte Entgelt des Kalendermonats darstellt und nicht nur für die ausfallenden Stunden. Die Formulierung ist aber - das wird eingeräumt - in der Tat etwas missverständlich.
Man bedauert auch, dass hier diese Zweiteilung (hier: Berechnung Kurzarbeitsunterstützung und dort Kurzarbeitsbeihilfe, jeweils mit unterschiedlichen Berechnungen) geschehen ist. Das dürfte nicht ganz geplant gewesen sein.

2. AMS-Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe:
Dieser wird angeblich gerade überarbeitet wegen des Problems der Teilzeitbeschäftigungen.