Betrifft das auch Eis? Die BMF Info spricht von Speisen und Getränken. Wäre für mich seltsam wenn Spirituosen mit 5% und Eis mit 10% besteuert würde.
Wenn das Eis in einem Gastgewerbebetrieb (Eissalon, Restaurant, Imbiss etc) verkauft wird, dürfte der reduzierte Satz zur Anwendung kommen. Die Regelung wird voraussichtlich an § 111 GewO anknüpfen.
Viele Grüße