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Ermäßigter USt Satz 5% im Gastgewerbe
#1
Betrifft das auch Eis? Die BMF Info spricht von Speisen und Getränken. Wäre für mich seltsam wenn Spirituosen mit 5% und Eis mit 10% besteuert würde.
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#2
Wenn das Eis in einem Gastgewerbebetrieb (Eissalon, Restaurant, Imbiss etc) verkauft wird, dürfte der reduzierte Satz zur Anwendung kommen. Die Regelung wird voraussichtlich an § 111 GewO anknüpfen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Danke sehr!
lg
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