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Freies Dienstverhältnis für österreichisches Unternehmen - ausgeübt in Spanien

VwGH Ra 2020/08/0044 vom 8. Juli 2020

Art. 13 Abs. 2 VO 1408/71


So entschied der VwGH:

Übt eine in Spanien wohnhafte Person von ihrem Wohnsitz (in Spanien) aus eine "Telearbeit" für ein österreichisches Unternehmen aus, so ist für die Durchführung der Pflichtversicherung nicht Österreich, sondern Spanien zuständig.