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Die detaillierten Informationen zu den "verschärften Maßnahmen", die ab dem 14. September 2020 Gültigkeit haben werden

Die Covid-19-Lockerungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde mit Wirkung ab Montag, den 14. September 2020 durch die 10. Covid-19-LV-Novelle geändert.

Die 10. Covid-19-LV-Novelle, die am Samstag, den 12. September 2020 vom zuständigen Bundesminister (im RIS) veröffentlicht wurde, finden Sie in Bezug auf ihren Volltext hier:
[/url]
[url= https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_398/BGBLA_2020_II_398.html]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_398/BGBLA_2020_II_398.html


Die konsolidierte Fassung der Covid-19-Lockerungsverordnung (also den kompletten aktuellen Text nach der Einarbeitung der Änderungen) finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20011162


Eine umfangreiche Erläuterung, was nun mit Wirkung ab 14. September 2020 wo gilt, finden Sie hier:

https://www.sozialministerium.at/Informa...ahmen.html


Welche Bedeutung jetzt noch die Corona-Ampel in Zukunft haben wird und soll, bleibt abzuwarten.