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ELDA-Softwarehersteller-Treffen vom 7.10.2020 : Arbeitsstättenmeldung


Bedingt durch die mBGM-Umstellung gab es betreffend die Arbeitsstättenmeldung für das Jahr 2019 einen gewaltigen Rückgang der Meldedatensätze. Das bedeutet, dass möglicherweise für das Jahr 2019 sehr viele Unternehmen diese Meldung nicht erstattet haben. Das könnte daran liegen, dass diese Meldung "separat angestoßen" werden müsste.

Die Statistik Austria hat nun die Softwarehersteller ersucht, die Arbeitsstättenmeldung im Zuge der mBGM-Übermittlung (§ 34 Abs. 6 ASVG) den Anwender/innen nochmals zur Kenntnis zu bringen, damit der gesetzliche Auftrag der Erfassung nicht separat über Fragebögen erfüllt werden muss.