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BMF zu einer Covid-19-Bonus-Lohnart-Frage

Auf die Frage eines Softwareherstellers, ob man in Verbindung mit der Bezahlung eines Covid-19-Bonus

1. eine neue Lohnart anlegen darf,

2. die jedoch auf dem Lohnkonto "im Bereich des § 3 EStG 1988 angesiedelt ist",

antwortete die Finanzverwaltung, dass dies kein Problem darstellte.