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Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe wird per 1.1.2021 angehoben

Mit 1. Jänner 2021 wird die Zuverdienstgrenze für die Studienbeihilfe von
€ 10.000,00 auf € 15.000,00 angehoben.

Die betragliche Anhebung entspricht jener für die Familienbeihilfe (Personen ab 20 Jahren). Es besteht allerdings der Unterschied der zeitlichen Verzögerung um ein Jahr (Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe stieg im Jahr 2020 rückwirkend per 1.1.2020 auf € 15.000,00 an) sowie, dass im Falle der Studienbeihilfe begünstige sonstige Bezüge als schädlicher Zuverdienst zählen (was bei der Familienbeihilfe nicht der Fall ist).

Nähere Infos dazu finden Sie hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR...ndex.shtml