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Rückwirkende Geltendmachungsmöglichkeit von Kurzarbeit wird verlängert

Nach Ergehen der 2. Covid-Maßnahmen-Verordnung wird meinen Recherchen zufolge die Möglichkeit, rückwirkend die Kurzarbeit beim AMS zu beantragen verlängert werden und zwar voraussichtlich bis zum 4.1.2021.