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Gesetzliche Weichen für die Phase 4 der Kurzarbeit für Lehrlinge nun gestellt

Mit BGBl. I Nr. 60, ausgegeben am 31. März 2021 wurde das Berufsausbildungsgesetz in einem einzigen Punkt geändert.

Die Möglichkeit, auch mit Lehrlingen Kurzarbeit zu vereinbaren, wurde zeitlich nun auch für die Phase 4 geöffnet.

Insoweit wurde die in  § 13 Abs. 7 BAG verankerte und befristete Regelung nun bis 30. Juni 2021 geöffnet (bisher bis 31. März 2021).

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/60/20210331